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Versicherungs­bedingungen

Egal, wie gut man aufpasst – es kann immer was passieren.

Die Maschinenbruchversicherung ist beim Mietvorgang immer automatisch vorausgewählt und lässt sich auch nicht abwählen – zu deinem und unserem Schutz. Wenn doch mal ernstlich was passiert, liegt eure Selbstbeteiligung bei 1.000,-

Es gibt Dinge, die ihr tun dürft und andere, die durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Der erwähnte Seiltanz zum Beispiel. Aber auch das sog. Lasten anschlagen.

Erlaubt

  • zweckbestimmte Benutzung
    Der Bagger kann zum Beispiel nicht schwimmen…
  • Gas geben: viel Arbeit schadet den Maschinen nicht, ihr wollt ja fertig werden

Verboten

  • Das Heben von Lasten aller Art (Last anschlagen)
  • Überlade nicht auf Biegen und Brechen die Maschine. Frag zur Not nach
  • Keine Experimente: Auch wenn Bagger zu vielen Dingen einladen, sie sind und bleiben Erdbaumaschinen
  • Lass Hausanschlüsse in Ruhe. Strom, Gas und Wasser können gefährlich sein.
  • Vermeide unsicheren Stand der Maschine
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