Versicherungsbedingungen
Egal, wie gut man aufpasst – es kann immer was passieren.
Die Maschinenbruchversicherung ist beim Mietvorgang immer automatisch vorausgewählt und lässt sich auch nicht abwählen – zu deinem und unserem Schutz. Wenn doch mal ernstlich was passiert, liegt eure Selbstbeteiligung bei 1.000,-
Es gibt Dinge, die ihr tun dürft und andere, die durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Der erwähnte Seiltanz zum Beispiel. Aber auch das sog. Lasten anschlagen.
Erlaubt
- zweckbestimmte Benutzung
Der Bagger kann zum Beispiel nicht schwimmen… - Gas geben: viel Arbeit schadet den Maschinen nicht, ihr wollt ja fertig werden
Verboten
- Das Heben von Lasten aller Art (Last anschlagen)
- Überlade nicht auf Biegen und Brechen die Maschine. Frag zur Not nach
- Keine Experimente: Auch wenn Bagger zu vielen Dingen einladen, sie sind und bleiben Erdbaumaschinen
- Lass Hausanschlüsse in Ruhe. Strom, Gas und Wasser können gefährlich sein.
- Vermeide unsicheren Stand der Maschine